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Nebenjob vs. Minijob und ihre Vereinbarkeit mit einer Ausbildung

Nebenjob in der Ausbildung: Regeln und Tipps zur finanziellen Balance

Während der Ausbildung verdienst du meist nicht viel und schon gar nicht genug, um deinen Lebensunterhalt allein finanzieren zu können.

Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern und bekommst auch sonst keinerlei Unterstützung, musst du dir mit einem Nebenjob oder Minijob das Gehalt aufbessern. In der ersten eigenen Wohnung entstehen viele Kosten, die sich schnell summieren.

Für die Vereinbarkeit mit einer Ausbildung gibt es jedoch einige Regeln, die du beachten solltest.

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Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?

Nebenjob und Minijob – ist das nicht das gleiche? Nicht direkt, wobei es durchaus Überschneidungen gibt. Ein Nebenjob definiert sich grundsätzlich als eine Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf – also deiner Ausbildung – ausgeübt wird. Babysitten, Nachhilfe, Zeitungen austragen, Ehrenamt, im Gastro-Service arbeiten, im Supermarkt Regale auffüllen – egal, mit welcher Tätigkeit du dein Gehalt aufbesserst und wie oft du nebenbei arbeitest: Alles, was du nicht in Vollzeit ausübst, zählt als Nebenjob.

Ein Minijob ist dementsprechend ebenfalls ein Nebenjob. Einen Minijob, auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt, übst du meist ebenfalls neben deinem Hauptjob aus. Allerdings kannst du auch mehrere Minijobs ganz ohne Hauptberuf haben.

Außerdem gilt für den Minijob seit Oktober 2022 eine maximale Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat, um keine Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Ein Minijob ist damit eine recht unkomplizierte und steuerfreie Form von regelmäßigem Nebenjob, um dein Auszubildendengehalt aufzubessern.

Im Gegensatz zum Minijob darfst du bei einem Nebenjob so viel Geld verdienen, wie du möchtest, musst dafür jedoch Lohnsteuer und Abgaben zahlen, wenn du pro Monat mehr als 520 Euro verdienst.

Arbeiten während der Ausbildung

Nebenjob während der Ausbildung

Ausbildung und Nebenjob lassen sich nicht immer problemlos miteinander vereinen. Manche Ausbildungsberufe sind körperlich und geistig sehr fordernd. Willst du nebenher noch Geld verdienen, gibt es auf jeden Fall einige Regeln zu beachten und du solltest ein gutes Selbstmanagement beherrschen.

Manchmal sind die Arbeitgeber /innen auch dagegen, dass du deine Aufmerksamkeit und Energie nicht allein auf deinen Ausbildungsberuf legst. Die Ausbildung geht immer vor. Nach Rücksprache erlauben viele Arbeitgeber /innen jedoch einen Nebenjob, wenn sie dadurch deine Leistung während der Ausbildung nicht gefährdet sehen.

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Minijob während Ausbildung

Um während der Ausbildung regelmäßig ein bisschen was dazuzuverdienen bieten sich Minijobs an. Die 520 Euro mehr im Monat bessern dein Ausbildungsgehalt auf und erfordern bei den besser bezahlten Jobs wenig Zeitaufwand. Diese „geringfügige Beschäftigung“ ist grundsätzlich steuerfrei und du braucht auch keine weiteren Abgaben zahlen.

Du kannst sogar in einem Monat etwas mehr als 520 Euro verdienen, dafür im anderen Monat weniger. Entscheidend ist, dass der Jahresdurchschnitt die 520 Euro nicht übersteigt – andernfalls werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

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Was du bei einem Nebenjob während der Ausbildung beachten solltest:

Um einen Minijob oder Nebenjob mit der Ausbildung zu vereinen, gibt es einiges zu beachten – zum einen, damit du keinen Ärger mit dem Ausbildungsbetrieb bekommst, zum anderen zu deinem eigenen Besten, um dich nicht komplett zu überlasten.

Hier die wichtigsten Tipps:
Die Ausbildung hat immer Vorrang

Deine Ausbildung ist dein Hauptjob, für den du dich dazu verpflichtet hast, ihn gewissenhaft und mit voller Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung auszuüben. Deshalb überlege genau, ob der Tätigkeitsbereich einen zusätzlichen Job zulässt und wenn ja, dann welchen.

Diese Regel gilt für jede Ausbildungsart, egal ob du eine Ausbildung im Game Design oder eine Ausbildung als Kaufmann /frau für Marketingkommunikation gewählt hast. Arbeitest du körperlich, solltest du dich am Wochenende erholen. Ist deine Konzentration und geistige Leistungsfähigkeit gefragt, solltest du dir nicht die Nächte in der Gastro um die Ohren schlagen und lieber ausgeschlafen in die Arbeit kommen.

Sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb

Um neben der Ausbildung einen Nebenjob oder Minijob ausüben zu können, brauchst du die Erlaubnis deines Ausbildungsbetriebs. Die meisten Arbeitgeber /innen verstehen, dass du dir dein Gehalt durch zusätzliche Arbeit aufbessern möchtest, und werden einverstanden sein, solange sich deine Leistung bei der Ausbildung nicht verschlechtert.

In den meisten Verträgen steht ohnehin, dass der oder die Arbeitgeber /in über einen Nebenverdienst informiert werden muss. Ohne Rücksprache solltest du also keinen Nebenjob annehmen. Spiele lieber mit offenen Karten, um im Nachhinein keinen Ärger zu bekommen.

Stundenzahl nicht überschreiten

Es gibt gesetzlich geregelte Arbeitszeiten, die du nicht überschreiten darfst. Damit bist du bei der Wahl des Nebenjobs eingeschränkt. Denn laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer /innen ab 18 Jahren an den Werktagen von Montag bis Samstag maximal 8 Stunden exklusive Pausen arbeiten.

Was ist erlaubt?
Ruhepause einhalten

Gesetzlich geregelt ist auch eine Ruhepause von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten. Die lässt sich schwer einhalten, wenn du Sonntagabend noch bis spät in der Gastro jobbst und am Montag um 6 Uhr wieder deinen Hauptjob beginnen musst.

Grundfreibetrag nicht überschreiten

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer 2023 liegt bei 10.908 Euro. Das heißt, jeden Cent, den du darüber hinaus verdienst, musst du versteuern. Außerdem werden Sozialabgaben fällig. Deshalb behalte deinen Gesamtverdienst mit Ausbildungsvergütung und Nebenverdienst im Blick, damit du die Grenze nicht überschreitest. Genauer informieren solltest du dich außerdem, wenn du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehst.

Verdienst du mehr als zugelassen?
Die Konkurrenz ist tabu

Klingt natürlich ziemlich praktisch, deine Fähigkeiten bei einem Konkurrenzunternehmen zusätzlich zu Geld zu machen, doch ein Nebenjob bei der Konkurrenz ist absolut tabu.

Das kann dir sonst eine Kündigung des Ausbildungsvertrages und eine Schadensersatzforderung bescheren. Deine Loyalität sollte dem Ausbildungsbetrieb gelten, deshalb suche dir lieber einen fachfremden Nebenjob aus.

Übernimm dich nicht

Mehr Geld ist für dich ein großer Anreiz, um deine Freizeit mit einem Nebenjob zu füllen? Dann vergiss dabei nicht, dass du dich neben der Arbeit auch erholen musst.

Wenn du die Abende und Wochenende ebenfalls mit einem Job füllst, fehlt dir am Ende die Freizeit fürs Nichtstun und Entspannen. Deshalb übernimm dich nicht und überlege, ob du die Doppelbelastung wirklich stemmen kannst, ohne dass deine Ausbildung darunter leidet.

Urlaub ist zum Erholen da

Die Idee ist natürlich verlockend, in den zwei Wochen Urlaub einen Nebenjob anzunehmen. Doch so einfach ist es leider nicht. Dein Urlaub ist dazu da, um dich zu erholen und neue Energie für die nächste Arbeitsphase zu tanken.

Dabei kann beispielsweise auch ein Digital Detox Arbeitest du jedoch den Urlaub durch, ist von Erholung keine Rede mehr – und das wirkt sich auf deine Leistung bei der Ausbildung aus und wird von Arbeitgeber/innen gar nicht gerne gesehen.

Grundsätzlich solltest du abwägen, ob du einen Nebenjob oder Minijob wirklich neben deiner Ausbildung ausüben willst. Musst du allein für deinen Lebensunterhalt aufkommen und wohnst nicht mehr bei den Eltern, bleibt dir vermutlich nichts anderes übrig.

Bist du hingegen gut versorgt, lohnt die Überlegung, dich ganz auf die Ausbildung zu konzentrieren. Sofern du nicht mit deinem Hobby nebenbei Geld verdienen kannst oder ein liebgewonnenes Ehrenamt ausübst, kostet ein Nebenjob viel Energie und kann dich schnell an deine Belastungsgrenzen bringen.

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